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Aus der Geschichte der Berggesetzgebung III

Zwischen 1817 und 1867 eröffneten etwa 250 verliehene Tonbergwerke! Deren Zahl ist deshalb so hoch, weil auch kleinere Grubenfelder, die mit dem Glockenschacht abbauten, als ‚Bergwerk‘ gezählt wurden. Die Akten der Berg- und Hüttenkommission in Dillenburg berichteten über den Tonbergbau schon im Jahre 1776: „So viele Bestellungen auf Ton kommen, so viele Löcher, Gruben und Schächte werden gemacht. Ist die bestellte Partie gehackt, wird die Gräberei, wenn sie nicht schon während der Arbeit zusammengeht, dem Einsturz überlassen.“ (Schneider 1914) Die ganze Gegend sei verwühlt gewesen, daher war das Tongraben in Teilen des Kannenbäckerlandes ab 1786 ein landesherrliches Privileg geworden. 1788 wurden die Gemeinden zu Meldebehörden für beantragte Belehnungen gemacht.

Bei einer amtlichen Zählung um 1880 wurden 180 Betriebe von Diez, 72 Betriebe von Dillenburg aus verwaltet. Wie auch beim Backen, so dürften auch beim Graben Belehnte ihre Rechte nicht selbst genutzt haben. 1892 wurden allein in der Gemarkung Siershahn 32 Tongruben mit 64 Arbeitern unter Tage gezählt. Bis zur preußischen Zeit, die 1866 begann, galt das Bergregal des Herzogtums Nassau. Es folgte das Allgemeine Preußische Berggesetz von l867. In der nassauischen Bergordnung vom 18.2.1857 (dem ‚Bergregal‘) wurde festgeschrieben, „daß dem Grundeigentümer das Verfügungsrecht über das auf seinem Besitz anstehende Mineral entzogen werden konnte.“ Durch das Preußische Allgemeine Berggesetz vom 1.4.1867 trat dann folgende Regelung in Kraft: Was bis dahin nicht verliehen war, ging an den Grundbesitzer, altes Recht galt weiter.

Im Unterwesterwald gab es etwa 180 bergrechtlich verliehene Tonvorkommen oder Tonbelehnungen. 1921 entstand ein ‚Tonkontor Rhein-Westerwald‘ als Zusammenschluss aller Tonabbaufirmen. Die Firma Carl Itschert aus Vallendar spielte dabei eine besondere Rolle. Am 15.7.l933 wurde das Reichsgesetz zur Bildung von Zwangskartellen, eine Maßnahme der Rohstoffsicherung und damit der Kriegsvorbereitung in Kraft gesetzt – die Tonunion wurde verstärkt. (Mayen 1985) Solidarität beim Ausschöpfen natürlicher Ressourcen galt also wieder der Abwehr der Konkurrenten.

Heutzutage gehört der Boden sieben Meter unter der Oberfläche dem Grundeigentümer, es sei denn, eine alte Belehnung gilt noch. Der Belehnte muss den Eigentümer in jedem Fall abfinden und in den alten Stand versetzen.

Schneider hat die Bezeichnung ‚Krug- und Kannenbäckerland‘ eingeführt, ebenso hielt er Klingenberg und Wiesloch für erwähnenswert, des weiteren Graphitlagerstätten bei Passau, Schwarzenfeld, Amberg, Kemnath, Mitterteich (Bayern), Großalmerode (Hessen), Coldlitz, Hubertusburg (Sachsen), Bunzlau (Schlesien). Allerdings hob er den hohen Aluminiumoxidanteil des Westerwälder Tones hervor, der die Standfestigkeit bewirkt (Schneider 1914).

Literatur

Heuser-Hildebrandt, B. (1995) Auf den Spuren des historischen Tonbergbaus im Kannenbäckerland. Mainz. Selbstverlag

Kügler, M. (1995) Pfeifenbäckerei im Westerwald. Rheinland-Verlag, Köln

Kuntz, A. (1998) Keramik im Kannenbäckerland : Produktgeschichte im Kontext regionaler Identitätsstiftung. In: Volkskundliche Fallstudien / Burkhart Lauterbach (Hrsg.). Münchner Beiträge zur Volkskunde ; Nr. 22

Mayen, K.-D. (1985) Tongräber im Westerwald. Siershahn. Eigenverlag

Schneider, G. (1914) Die Tonindustrie des Westerwaldes – Ihre Entwicklung und ihr heutiger Stand. Verlag Jakob Schneider, Thalheilm, 86 S

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