Aus der Geschichte der Berggesetzgebung II
Das sogenannte Tonerd- oder auch Krugerdsystem machte es notwendig, verschiedene Tonqualitäten hin und her zu transportieren. Die verschiedenen Tone musste man zur Qualitätsverbesserung mischen. Dabei wurde auch Ware unverzollt bewegt und exportiert. Die Landesherren wehrten sich, in dem sie z.T. sogar ortsfremden Händlern das Monopol auf den Tonexport verkauften (bzw. verpachteten). „In einem kurtrierischen Hofkammerprotokoll aus dem Jahre 1720 wird bestätigt, daß die Herren Johann Knödgen aus Höhr und J.P. Itschert und Joh. Itschert aus Vallendar die ‚Pfeifenerde‘ (Ton) zu Vallendar steigerten.“ (Mayen 1985)
1770 gab es eine weitere Monopolvergabe auf den Export der weißen Pfeifenerde für neun Jahre. Schließlich erhielt L. Fürth (Köln) bis zum 1.4.1803 die Rechte für zwölf Jahre. Im ehemaligen nassauisch-oranischen Landesteil „galt die nassauisch-katzenellen-bogensche Landordnung vom 1.9.1559.“ Ansonsten wurde der Tonabbau nach Schürfrecht oder gemeinem deutschen Bergrecht geregelt. Ab dem Jahr 1856 trat das Mutungsrecht (Belehnung) mit der Eintragung in ein Berggegenbuch hinzu. Noch um 1850 überwiegt der genossenschaftliche Tonabbau. Viele der heutigen ‚Tonbarone‘ verdanken ihren Wohlstand den ‚Genossen‘ in ihrer Familiengeschichte.
Die Genossenschaften waren zahlreich und verzweigt. „So schlossen sich 1848 insgesamt 97 Krugbäcker und 53 Kannenbäcker aus den Orten Baumbach, Ransbach, Artzbach, Mogendorf, Hilgert, Caan, Nauort, Höhr und Grenzhausen zu einem ‚Kannenbäckerverein in den Ämtern Selters und Montabaur‘ zusammen. Präsident wurde der Baumbacher Peter Korzilius II.“
„Ähnliche Vereinigungen unter dem Namen ‚Rohstoffverein‘ wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mehrfach gegründet, so z.B. der ‚Rohstoffverein der Tonindustriellen des Unterwesterwaldkreises‘ (1898); der Vertriebsverband der Krugbäcker des Unterwesterwaldkreises in Ransbach Ww., gegründet 1905; der Rohstoffverein der Kannenbäcker zu Grenzhausen; der Rohstoffverein der Steinzeugfabrikanten zu Höhr.“ Hier war eine großflächige und insofern übergeordnete Solidarität erst mit dem Zwangskartell diktiert worden, welches durch die nationalsozialistischen Machthaber erzwungen worden war.
Die Bergfreiheit der nassauischen Zeit hatte auch ‚Ausländern‘ zunächst ohne Einschränkungen ein Gewinnungsrecht am Ton (Heuser-Hildebrandt 1995) zugesichert. Die nassauische Landesregierung erklärte 1817 die Bergfreiheit des Tones – in Nassau-Oranien war er dann bis 1866 ein verleihbares Mineral. Das führte nun zu ganz ähnlichem Spekulieren mit ‚Rechten‘ wie beim Reihenbacken. Die ehemaligen Zünfte sicherten sich Belehnungen, es entstanden aus den Zünften Rohstoffvereine, die z.T. noch heute fördern. In der Zunft- und Vereinsgeschichte lebt die Familiengeschichte – bzw. auch umgekehrt.
Literatur
Heuser-Hildebrandt, B. (1995) Auf den Spuren des historischen Tonbergbaus im Kannenbäckerland. Mainz. Selbstverlag
Kügler, M. (1995) Pfeifenbäckerei im Westerwald. Rheinland-Verlag, Köln