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Spezialton

Was allgemein als Westerwälder Ton bekannt ist, wird nach dem Bergrecht, also der rechtlichen und gesetzlichen Grundlage des hiesigen Tonbergbaus, als Spezialton geführt. Die Bezeichnung ‚Spezialton‘ kann aber durchaus zu falschen Vorstellungen über Tone führen. Für Tone gibt es bis heute keine national noch international verbindliche Nomenklatur.

Die Bezeichnung ‚Spezialton‘ wurde erstmals nach der sogenannten Silvesterverordnung vom 31.12.1942 verwendet (warum, ist nicht bekannt). Diese unterstellte die wichtigsten Vorkommen mineralischer Rohstoffe aus dem volkswirtschaftlich bedeutsamen Steine-und-Erden Bereich, insbesondere die feuerfesten und keramischen Rohstoffe, den berggesetzlichen Bestimmungen. Im Gesetz selber wird die Bezeichnung nicht verwendet. Das Bundesbergesetz führt in § 3 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze, (4) 1. auf: „Bentonit und andere montmorillonitreiche Tone,…Kaolin,…Ton, soweit er sich zur Herstellung von feuerfesten, säurefesten oder nicht als Ziegeleierzeugnisse anzusehenden keramischen Erzeugnissen oder zur Herstellung von Aluminium eignet….“.

Die amtlichen Statistiken führen die Tonförderung, die unter Bergrecht steht, als Spezialton. Eine qualitative Einstufung ist damit nicht verbunden. Dementsprechend werden viele Tone, z.B. auch Ziegeltone, als Spezialton bezeichnet. Manche Tonlagerstätten werden bzw. können unter Bergrecht gestellt werden, wenn sie hohe Al2O3-Werte aufweisen. Auch wenn andere Bestandteile wie höhere C- und/und Ca-Gehalte, höhere Fe2O3-Anteile, welche wesentlich die Brennfarbe beeinflussen, technisch nur einen Einsatz als Ziegelton erlauben.

Die Bezeichnung ‚Spezialton‘ führt auch international durchaus zu Verwirrungen. Im englischen Sprachgebrauch beschreibt ’special clays‘ eine spezielle Gruppe von Tonmineralen wie z.B. Palygorskit, Attapulgit, Sepiolit. Einig ist man sich bei Ziegeltonen – brick clays, – Tone, die sowohl zeitlich (geologisch gesehen) als auch räumlich sehr weit verbreitet sind, und wegen ihrer vielfältigen Zusammensetzung meist nur für die Herstellung einfacher keramischer Produkte wie Ziegel und Hintermauerziegel, geeignet sind.

Bergrecht, Silvesterverordnung, Spezialton

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