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Deutsche Rohstoffpolitik  II / III

Die im vorangegangenen Beitrag abgebildete ‚Rohstoffschlange‘ stellt die Rohstoffproduktion in Deutschland im Jahr 2020 dar. Die Angaben beziehen sich auf x1.000 t, soweit nicht anders angegeben. Ergänzend hier die räumliche Verteilung der Rohstoffvorkommen in Deutschland.

Karte der Bodenschätze der Bundesrepublik Deutschland 1:1 000 000.
Quelle: BGR – Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2021): Deutschland – Rohstoffsituation 2020. S.7

„Ein Großteil der jährlich in Deutschland benötigten Rohstoffe, insbesondere die Steine- und Erden-Rohstoffe, werden aus heimischen Lagerstätten gewonnen. Die meisten Rohstoffe stammen aus übertägigen Tagebauen, Gruben und Steinbrüchen, doch stehen verteilt über ganz Deutschland derzeit auch noch 32 Untertagebergwerke in Produktion (BGR 2020). Damit ist die Eigenversorgung mit diesen Rohstoffen ganz oder zumindest anteilig sichergestellt. Hingegen ist die Bedarfsdeckung bei Metallen, einzelnen Industriemineralen und den Energierohstoffen, mit Ausnahme der Braunkohle, sehr stark von Importen abhängig.“ (BGR, Rohstoffsituation 2020, S.6)

Ein großer Teil der Gewinnungsstätten unterliegt dem Bergrecht. Änderungen des Bundesberggesetzes haben also ggfls. Auswirkungen auf zahlreiche Betriebe und Firmen. Diejenigen, die nicht dem Bergrecht unterliegen, müssen inhaltlich dieselben Kriterien erfüllen, haben es aber dabei mit vielen verschiedenen Behörden und Genehmigungsstellen zu tun. Zu erwähnen sind auch die vielfach vorhandenen ‚Nutzungskonflikte‘ beim ‚Landschaftsgebrauch‘. Somit betrifft die Berggesetzgebung eine wesentliche Rolle für die Versorgung mit Rohstoffen.  Ein ausführliche Darstellung enthält das Geologische Jahrbuch, Sonderhefte, Heft SD 10.

BGR, Rohstoffsituation 2020, S.6: „Die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nach der einschlägigen Rahmengesetzgebung des Bundes sowie auf der Grundlage von Landesgesetzen. Den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG) unterliegt die Aufsuchung und Gewinnung aller bergfreien Bodenschätze. Dazu gehören z. B. Erdöl, Erdgas, Kohle, die Metallerze, alle leicht wasserlöslichen Salze, Graphit, Flussspat, Baryt, Schwefel sowie alle Bodenschätze im Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer (also auch Sand und Kies in der deutschen Ost- und Nordsee). Außerdem fallen bestimmte grundeigene Bodenschätze, wie z. B. Bentonit, Feldspat, Kaolin, Quarz (-sand und -kies) und Quarzit, Speckstein und Talk, feuerfeste Tone, Basalt (außer Säulenbasalt), Dachschiefer, Trass sowie alle untertägig gewonnenen grundeigenen Bodenschätze unter die Regelungen des Bundesberggesetzes. Dazu gibt es regionale, historisch bedingte Besonderheiten, so fällt nur in Oberfranken auch Granit unter das Bundesberggesetz. Zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden nach Bundesberggesetz sind in den einzelnen Bundesländern die Bergbehörden.“

Trotz dieser bekannten Versorgungslage ist nach wie, vor allem in den Medien, von „rohstoffarmen Industrieländer wie Japan und Deutschland“ zu lesen, obwohl hinreichende Informationen verfügbar sind, die dies widerlegen. Aber oft genug und ständig wiederholt, bleibt dieser „arme“ Eindruck haften*. Neben dem Vorhandensein von Rohstoffen spielen natürlich noch weitere technische und ökonomische Faktoren eine wesentliche Rolle.

Die in einem früheren Betrag schon gezeigte Grafik zeigt am Beispiel Ton ’nur‘ die vielen Teile, in denen dieser Rohstoff enthalten bzw. für deren Herstellung eingesetzt wird. Der jährlich pro-Kopf-Verbrauch liegt in Deutschland, alle Rohstoffarten einschließend bei 16, 2 Tonnen (entspricht ca. 44 kg/Tag).

 * Ebenso hartnäckig halten sich Vorstellungen über Temperaturen und die Atmosphäre. Arrhenius, der 1896 die Theorie aufstellte, dass Spurengase, u.a. CO2 in der Atmosphäre einfallendes kurzwellige Strahlung passieren lassen aber langewellige, von der Erdoberfläche abgestrahlte Energie blockieren, vermutete eine solche Schicht in ca. 6 km Höhe. Mit einem Treibhaus, dessen Funktion die Unterbrechung der Luftzirkulation ist, hat die Erdatmosphäre als offenes System allerdings nichts zu tun. Spurengase der Atmosphäre lassen verschiedene Wellenlängen auch in umgekehrter Richtung passieren. Arrhenius unterlief zudem ein gravierender Rechenfehler. Bei der Berechnung er Effektivtemperatur hat er, statt für alle einbezogenen Temperaturwerte einzeln die 4.Wurzel zu ziehen, von diesen erst den Mittelwert gebildet und dann daraus die 4.Wurzel gezogen. Es ergab sich der (falsche, aber heute überall benutzte) Wert von -18°C (für die Effektivtemperatur), die er bestimmen wollte (Temperatur der Erdoberfläche ohne den Rückstrahleffekt). Der korrekte Wert liegt jedoch bei -129°C. Was sich leicht mit Excel und der Formel X^(1/4) überprüfen lässt (X=Zahlenwert).

Literatur

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2021): Deutschland – Rohstoffsituation 2020.  – 158 S.

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Geologisches Jahrbuch, Reihe D, Sonderhefte, Heft SD 10, Hannover 2012

BBergG, Bergrecht, Rohstoffpolitik

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