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Deutsche Rohstoffpolitik  I / III

Aktuell stehen Energierohstoffe im Brennpunkt der öffentlichen Diskussionen. Besonderes Augenmerk gilt – natürlich – der Gasversorgung, aber auch anderen Rohstoffen wie z.B. Lithium oder Seltene Erden. Der Krieg in der Ukrainer, Transportproblem, pandemiebedingte Unterbrechung von Lieferketten usw. lenken bisweilen den ein oder anderen Aspekt in den Blickpunkt (siehe z.B. den Blogbeitrag vom 28.06.2022). Unser tagtäglicher Umgang und Gebrauch von Rohstoffen, die ganz normale Abhängigkeit von Rohstoffen bzw. deren Verwendung, bleibt dabei aber in der Regel im Hintergrund. Sie sind eben da. Im Folgenden soll die deutsche Rohstoffsituation einmal ausführlich dargestellt werden.

Anlass zu diesem Beitrag sind u.a. regelmäßige Artikel der Zeitschrift „bergbau“ zu diesem Thema unter der Rubrik ‚Rohstoffperspektiven‘. So ist im Koalitionsvertrag der derzeitigen ‚Ampelkoalition‘ der Wille bekundet, die Wirtschaft bei der Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung zu „unterstützten, en heimischen Rohstoffabbau“ zu „erleichtern und ökologisch“ auszurichten, sowie das Bergrecht zu „modernisieren“ (bergbau 5/2022, 216-217).

Das deutsche Bergrecht (BBergG vom 13.08.1980) regelt alle bergrechtlichen Fragen von der Aufsuchung, über die Gewinnung eines Rohstoffes bis zur Schließung eines Bergwerkes oder Tagebaus. Das Bundesberggesetz legt die Zuständigkeit der Bergbehörden bei Fragen, die den Bergbau betreffen, fest. Es räumt der Sicherstellung der Versorgung mit Rohstoffen einen Vorrang gegenüber anderen übergeordneten Interessen des Gemeinwohls ein. Wesentliches Verfahrenselement ist die Pflicht zur Führung bergrechtlicher Betriebspläne. Bis heute ist das BBergG fortlaufend an wichtige Rechtsänderungen angepasst worden. Weltweit hat das deutsche Bergrecht Vorbildfunktion. Zahlreiche Länder haben ihre diesbezügliche Gesetzgebung daran angelehnt, u.a. auch die Ukraine.

Bei Rohstoffen wird üblicherweise in Energierohstoffe (Erdgas, Erdöl, Kernbrennstoffe und Kohle), Metallrohstoffe sowie Steine-und-Erden und Industrieminerale unterschieden. Letztere fristen in den Medien und damit auch im öffentlichen Bewusstsein ein ‚Mauerblümchen‘-Dasein, obwohl sie unverzichtbar für das alltägliche Leben sind.

Steine und Erden – Industrieminerale in Deutschland

„Steine- und Erden-Rohstoffe umfassen eine Vielzahl von Bodenschätzen, insbesondere Kies und Sand, gebrochenen Naturstein, Naturwerkstein, Kalk-, Mergel- und Dolomitstein, Gips- und Anhydritstein sowie grobkeramischen Ton und Lehm. Steine und Erden sind Massenrohstoffe; sie sind aufgrund geologischer Verhältnisse standortgebunden und nicht gleichmäßig über das Land verteilt.“ (rohstofftransparenz.de).

Die jährliche Gewinnung liegt bei 540.000.000 t. Dies entspricht 9.000.000 Eisenbahnwaggons á 60 t Ladegewicht. Diese ergeben, aneinander gereiht bei einer Waggonlänge von ca. 16 Metern, einen Zug der Länge von 144.000 km (ohne Zugmaschinen) – pro Jahr.

Die Vielfalt der Produktion an mineralischen Rohstoffe wir häufiger in der sog. ‚Rohstoffschlange‘ grafisch dargestellt.

Quelle: BGR – Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2021):
Deutschland – Rohstoffsituation 2020. – 158 S.

BBergG, Berrecht, Rohstoffpolitik, Rohstoffschlange, Steine und Erden

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