Nach dem Tonabbau – Rekultivierung
Beispiele der Nachfolgenutzung
Im vorangegangenen Beitrag stand die laufende Veränderung, denen ein Tontagebau unterliegt, im Mittelpunkt. Der Abbau unterliegt dem Bundesberggesetz. Der eigentliche Abbau und alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten werden durch Rahmenbetriebspläne geregelt, die vom Bergamt genehmigt werden müssen. Bereits vor dem ersten Einsatz z.B. eines Baggers, sind langfristig die ‚Arbeiten‘ geregelt, die die Zeit nach der Rohstoffgewinnung betreffen, insbesondere die Wiederherstellung des beanspruchten Geländes für eine Wiedernutzung, oft auch Rekultivierung genannt.
Rekultivierung ist seit Jahrzehnten fester Bestandteil des Westerwälder Tonabbaus. Es gibt viele Beispiele dafür. Für den des Öfteren zu hörenden Kommentar, dass der Bergbau Mondlandschaften schafft und / oder hinterlässt, lassen sich im Westerwald kaum Beispiele finden (abgesehen davon, dass diese Ansicht in sich nicht stimmen kann: nichts ist quasi unberührter von Menschenhand, wie die Mondlandschaft).
In zahlreichen Tontagebauen werden ausgetonte Abschnitte meist zügig wieder rückverfüllt, entweder mit zuvor zwischengelagertem Abraum oder z.B. zur Deponierung zugelassenem Erdaushub oder Bauschutt. Je nach Grubensituation werden solche Bereiche mit Mutterboden abgedeckt und sind in kurzer Zeit wieder bewachsen. Teilweise werden schon in diesem Stadium die im Rahmenbetriebsplan festgelegten Maßnahmen umgesetzt, etwa die Art der Aufforstung einschließlich der z.B. zu pflanzenden Baumarten. Auch werden in Tongruben während des noch laufenden Abbaubetriebes Feuchtbiotope angelegt.
Hier einige Beispiele aus dem Westerwald.