Aus der Geschichte der Berggesetzgebung
Im frühen römischen Reich hatte der Grundeigentümer das Abbaurecht für die Bodenschätze. Der Grund dafür war, dass Bodenschätze zu der Zeit als Früchte des Bodens galten und die gehörten nun einmal dem Grundeigentümer.
Bergregal (auch Bergwerksregal): Hoheitsrecht der jeweiligen...